AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Montevia -montevia for business-

 

1. Vertrag
Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung des Trainingsvertrages für beide Seiten verbindlich zustande.
Sie erkennen mit der Unterzeichnung und Rücksendung die im Trainingsvertrag beschriebenen
Vereinbarungen und Hinweise an.

2. Zahlung
Für die Buchung von Trainingsveranstaltungen / Personalentwicklungsmaßnahmen gilt:
Die Zahlung der vereinbarten Veranstaltungskosten bezogen auf die Leistungen von Montevia -montevia
for business- sind innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Rechnung in vollem Umfang zu bezahlen.
Weitere von dem Auftraggeber getätigte Buchungen (Hotels, Verpflegung, externe Leistungen, etc.)
unterliegen den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Betriebes, Unternehmens.
Gerne und selbstverständlich sind wir bei der Vermittlung und Buchung behilflich.
Wir sind zu Schadensersatzforderungen berechtigt, sollte sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug
befinden und Ihm von uns eine Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 326 BGB)
gesetzt worden ist.

3. Rücktrittsbedingungen
Für von Montevia -montevia for business- veranstaltete Trainingsveranstaltungen / Personalentwicklungsmaßnahmen gelten folgende Rücktrittsbedingungen:

Rücktritt ab 29. Tag bis 22. Tag vor Veranstaltungsbeginn:          50 % Ausfallgebühr
Rücktritt ab 21. Tag bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn:          70 % Ausfallgebühr
Ab 14. Tag bis zum Veranstaltungstag selbst oder bei
Nichtantritt der Veranstaltung ohne vorherige Mitteilung:             100% Ausfallgebühr

4. Materialkosten
Es gelten die im Angebot, Trainingsvertrag angegeben Pauschalen und Preise.

5. Umbuchung
Eine Umbuchung von einem Termin auf den anderen innerhalb eines Kalenderjahres ist mit Zustimmung und nach Absprache mit Montevia -montevia for business- möglich, insofern seitens des Veranstalters,
Montevia -montevia for business-, ein neuer Termin gefunden werden kann. Es wird eine
Umbuchungsgebühr in Höhe von 10% der Trainerhonorare erhoben.

6. Rücktritt vom Vertrag/Programmänderung
Ein Rücktrittsrecht aufgrund Witterungsverhältnisse bei Outdoortrainings besteht nicht. Der Veranstalter behält sich vor, Outdoormodule, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, entsprechend anzupassen.
Soweit Montevia -montevia for business- Veranstalter ist, ist Montevia -montevia for business- berechtigt, das Programm aus Sicherheitsgründen abzuändern, insbesondere haben in erster Linie die Trainer, aber auch im Falle Bergführer, Bootsführer, Erlebnispädagogen, etc., die Witterungsverhältnisse zu beachten,
so dass sie berechtigt sind, den Routenverlauf z.B. bei ungünstigen Verhältnissen am Berg bzw. auf dem Wasser, bei schlechten Witterungsbedingungen oder anderen unvorhersehbaren Umständen
abzuändern.

7. Haftung/Versicherung, insbesondere bei Outdoortrainings
Für Schäden, welche nicht in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegen, haftet Montevia .montevia for business- nicht, wenn und soweit diese Schäden durch Fahrlässigkeit des Veranstalters oder dessen Leistungsträgern verschuldet wurden. Die Haftung des Veranstalters bei grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Fall Montevia –montevia for business- lediglich einzelne fremde Leistungen nur vermittelt, so haftet der Veranstalter nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für Die Leistungserbringung selbst. Eine weitergehende Haftung von Montevia –montevia for business- findet nicht statt.
Für ausreichend Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Montevia –montevia for business- behält sich Änderungen aus zwingenden Gründen ebenso vor, wie die Berichtigung von
Irrtümern.

8. Unabdingbar für die Sicherheit
Voraussetzung für die Teilnahme an den Veranstaltungen ist ein allgemeiner stabiler Gesundheitszustand.
Etwaige gesundheitliche Einschränkungen bei Teilnehmern, insbesondere bei Outdoorainings,
müssen Montevia -montevia for business- mitgeteilt und mit den verantwortlichen Trainern besprochen werden.
Schwimmkenntnisse sind für alle wasserbezogenen Angebote absolute Voraussetzung sowie Trittsicherheit bei allen alpinen bzw. alpin ähnlichen Veranstaltungen.
Im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer müssen Sie den Anweisungen der Trainer und Sicherheitstrainer jederzeit Folge leisten.
Die Tourenbeschreibung (Ausschreibung/Konzept) im Falle von entsprechenden Outdoormodulen, die
Hinweise zu Outdoortrainings, sowie die Informationen über mitzubringende (persönliche) Ausrüstung
wurden zur Kenntnis genommen.

 

9. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann den Veranstalter an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen
den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In solchen Fällen ist der Sitz des
Veranstalters maßgeblich.

 

10. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des mit dem Veranstalter abgeschlossenen
Trainingsvertrages einschließlich dieser AGB´s hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen des §§ 651 a ff des Bürgerlichen
Gesetzbuches.

 

Veranstalter

MONTEVIA
montevia for business
Heiko Fröhlich
Alte Straße 59
82431 Kochel am See
info@montevia.de

UID-Nr.: 104/218/60012